• Aktuell 1903 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 944 in der Stadt Aachen). 1682 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 85 Todesfälle. Damit aktuell 136 Infizierte.
• Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist im Freien wieder erlaubt. Zur Unterstützung der Sporttreibenden gibt es ein FAQ mit Fragen und Antworten für die praktische Umsetzung.
• Abstrichzentrum Tivoli läuft weiter. Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, testen lassen können.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Donnerstagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1903 positive Fälle gibt, davon 944 in der Stadt Aachen. 1682 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 85. Hinzugekommen ist ein 96-jährige Frau. Damit sind aktuell 136 Menschen in der StädteRegion Aachen infiziert.

Notfall-Szenario: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine neue Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden.
Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 5. Im Laufe der Corona-Krise wurde die Grenze von 50 Neuinfektionen auf sieben Tage in der Zeit vom 27. März bis 13. April überschritten.

Aktuelle Coronaschutzverordnung: Die bis einschließlich 10. Mai aktualisierte NRW-Coronaschutzverordnung liegt vor. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.

Die Lockerungsmaßnahmen sind in der Regel mit strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben verbunden, etwa in der Gastronomie und im Handel. Leitlinien zur Umsetzung besprechen die Krisenstäbe deshalb mit den zuständigen Verbänden, Organisationen und übergeordneten Interessenvertretungen.

Schule: Am heutigen Donnerstag wird der Unterricht für die vierten Schuljahre wieder aufgenommen. Die Schulen in der StädteRegion sind darauf gut vorbereitet. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gilt grundsätzlich auch für die vierten Klassen der Förderschulen. Ausgenommen sind jedoch derzeit noch die Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung.

Pflege- und Eingliederungseinrichtungen: Die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden zum 10. Mai aufgehoben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher. Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können.

Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohnerzimmer stattfinden. Möglich sind Besuche von bis zu zwei Personen in den separat eingerichteten Räumen. Direkt auf dem Bewohnerzimmer kann der Besuch durch eine Person erfolgen. Die Einrichtungsleitung entscheidet über die Dauer.

Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Die StädteRegion Aachen wird den Einrichtungen Empfehlungen zur Erstellung der Öffnungskonzepte an die Hand geben.

Breiten- und Freizeitsport: Ab heute (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Das heißt, dass in der StädteRegion Aachen die Sportplätze wieder geöffnet sind. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Teamsportler in Kontaktsportarten müssen ihr Training den Bedingungen anpassen. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.

Ab 11. Mai ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich.

Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.

Ab 30. Mai soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder komplett gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.

Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

FAQ: Um den Sportlerinnen und Sportlern sowie den Vereinen bei der Umsetzung zu helfen, hat die StädteRegion ein FAQ mit Fragen und Antworten erarbeitet und auf www.staedteregion-aachen.de/coronavirus eingestellt.

Maskenpflicht: In NRW gilt weiterhin die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nach der Coronaschutzverordnung verpflichtet:

• in Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
• in geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten sowie Garten- und Landschaftsparks,
• in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften sowie auf Wochenmärkten,
• bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen,
• auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen,
• in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern,
• in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
• bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen sowie
• in Warteschlangen einer dieser Einrichtungen und
• beim praktischen Fahrunterricht sowie der Fahrprüfung.

Die Maskenpflicht gilt nicht beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr, sowie auch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Sie kann vorübergehend abgelegt werden,
wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen) zwingend erforderlich ist.

Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht werden die Ordnungsbehörden aller Kommunen der Städteregion Aachen zunächst eine mündliche Verwarnung aussprechen, um deren Einhaltung auf diese Weise zu erwirken. Bei anhaltender Zuwiderhandlung wird dann ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro fällig.

Wichtig ist auch der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Bitte beachten: Masken mit Ausatemventilen sind zum Fremdschutz ungeeignet und im Sinne der Maskenpflicht nicht einsetzbar! Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.staedteregion-aachen.de/schutzmasken.

Abstrichzentrum: Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ist an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind. Die Empfehlung des Robert Koch-Instituts sieht derzeit vor, dass sich alle Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, grippeähnliches Gefühl, Schnupfen, Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmackssinn verändert oder verloren) aufweisen, testen lassen können.

Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Metern, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – siehe oben – sowie auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter. Neu ist, dass künftig auch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands möglich sind.

Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen. Die Regelung gilt auch in Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen. Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind über die Hotline 116117 zu erreichen.