Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen sind wichtige soziale Orte. Sie sind von zentraler Bedeutung für die kulturelle Bildung und den gesellschaftlichen Austausch. Steigende Energiepreise gefährden jedoch den Erhalt von Kulturangeboten. Aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Damit bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt – der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt.

Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt durch die örtlich zuständigen Länder.

Für alle Kulturschaffenden, die Räumlichkeiten im Stadtmuseum Centre Charlemagne, im Couven Museum, im Grashaus, im Internationalen Zeitungsmuseum, im Ludwig Forum, im Suermondt-Ludwig-Museum sowie die Klangbrücke im Alten Kurhaus nutzen, stehen die Mitarbeiter*innen des städtischen Kulturbetriebs beratend zur Seite. „Wir haben uns für unsere überwiegend kulturell genutzten Einrichtungen beteiligt und empfehlen anderen Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltenden einen entsprechenden Antrag. Unser Team vom Kulturservice berät gerne“, erklärt Irit Tirtey, Geschäftsführerin des Aachener Kulturbetrieb.

Antragsberechtigt sind private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende mit einem Förderzeitraum bis zum 30. April 2024. Anträge müssen innerhalb von drei Monaten für das zurückliegende Quartal gestellt werden.
Die entsprechende Plattform ist unter www.kulturfonds-energie.de erreichbar.

Wer darüber hinaus Beratung oder Hilfestellung benötigt, erreicht den Kulturservice der Stadt Aachen unter den Telefonnummern 0241 432 -4922 bis-4925.

Weitere Informationen gibt es unter www.kultur-klima.de.