Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 34.244 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Montag, 15. November, 264 Fälle mehr. Aktuell sind 1.937 Menschen nachgewiesen infiziert.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 623. In den letzten Tagen ist ein 91-jähriger Mann verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 179 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 183. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet.
Die aktuellen Werte der neuen Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html
Coronaschutzverordnung
Seit dem 1. Oktober gelten unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten. Seit dem 10. November gelten Personen nur noch als getestet, die ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Gäste von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen müssen über einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest verfügen. Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 24. November 2021 und ist nachzulesen unterhttps://www.land.nrw/corona
Coronatests
Seit dem 13. November sind Bürgertests wieder kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltestzu finden. Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen.
Kommunales Abstrichzentrum
Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) der StädteRegion Aachen ist am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstraße/Ecke Trierer Straße und Adalbertsteinweg). Das KAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Hier können sowohl Schnelltests (Bürgertests, Freitestungen) als auch PCR-Tests (Labortests) durchgeführt werden. Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest haben ab sofort alle Bürger*innen mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf auch häufiger. Dieser Anspruch ist an keinerlei Voraussetzungen wie inländischer Wohnsitz, Krankenversicherung oder ähnliches geknüpft. Die Schnelltests sind nur für Personen ohne Krankheitssymptome gedacht. Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben Personen:
· ohne Symptome, die engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten (Nachweis: Bescheinigung über Quarantäne oder rote Corona-Warn-App). Hierunter fällt auch der Test zur Freitestung aus der Quarantäne ab dem fünften Tag (auch für vollständig Geimpfte),
· in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften (zum Beispiel Schulen, Kitas, Flüchtlingsunterkünfte, Notunterkünfte, Justizvollzugsanstalten), wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus infizierte Person festgestellt wurde,
· vor Aufnahme oder Wiederaufnahme, vor allem in medizinischen Einrichtungen der stationären und ambulanten Versorgung (ohne Praxen der human-, zahnärztlichen oder sonstigen humanmedizinischen Heilberufe), in (teil)stationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen, von ambulanten Pflegediensten und Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften und in Tageskliniken,
· bei denen ein Antigen-Schnelltest oder ein Selbsttest eine Infektion angezeigt hat. Als Nachweis sind der Selbsttest oder das Testergebnis der Teststelle mitzubringen. Im KAZ dürfen keine PCR-Tests für Personen mit Symptomen durchgeführt werden. Diese müssen sich direkt an den Hausarzt oder die Hausärztin wenden. PCR-Tests zum Antritt einer Reise sind nicht kostenfrei und werden daher im KAZ nicht angeboten.
Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter
www.staedteregion-aachen.de/kazzu finden.
Impfangebote
Eine Impfung ist jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.
Außerdem kann man sich – ohne Termin und natürlich kostenlos – montags bis samstags von 13 bis 19 Uhr beim Gesundheitsamt in den Aachen-Arkaden (Trierer Str.1) impfen lassen. Ab dem kommenden Montag, 15. November, werden die Öffnungszeiten ausgeweitet. Dann wird dort montags bis freitags von 12 bis 20 Uhr geimpft. Auch die Impfbusse sind weiterhin im Einsatz. Die Fahrpläne mit den Haltestellen sind unter www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden.
Bürgerservice „Impfen“
Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter: https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle