Stürme, Erdrutsche, Hochwasser – die meisten Immobilienbesitzer sind auf solche Naturkatastrophen nicht vorbereitet. Liegt die Immobilie in einem Gebiet, in dem Elementarschäden sehr wahrscheinlich sind, wird dies oft schon im Vorhinein berücksichtigt und entsprechend versichert, dies ist jedoch nur in wenigen Regionen der Fall. Von der Flutkatastrophe im Sommer 2021 wurden viele Bürgerinnen und Bürger der Städteregion Aachen unvorbereitet überrascht und für sie stellt sich nun die Frage: Wie wirkt sich ein solches Ereignis auf den Wert der eigenen Immobilie aus?

Ein professionelles, objektives Gutachten der Immobilie im Schadensfall sollte unbedingt vorgenommen werden. Von einer eigenen Schätzung hingegen ist abzuraten, da nicht nur Kosten oftmals falsch geschätzt werden, sondern auch Emotionen die Bewertung verfälschen können. Grundsätzlich wird bei der Bewertung zwischen zwei Faktoren unterschieden, die sich auf den Wert der Immobilie auswirken: kurzfristige und langfristige Schäden. Zunächst werden vorhandene Schäden durch Einzelfallbetrachtung in den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen berücksichtigt, es werden aber auch temporäre Lageveränderungen mit einbezogen, von kurzfristig eingeschränkter Infrastruktur, begrenzten Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten oder gesundheitlicher Versorgung.

Zu den langfristigen Faktoren zählen nicht nur die Lage- und Bodenwertveränderungen, sondern auch Mietausfälle oder zu erwartende Mietspiegel-Veränderungen. Zu berücksichtigen ist auch der merkantile Minderwert, der sich kurzfristig akut auf die Immobilie auswirkt, langfristig allerdings an Bedeutung verliert.

In der Regel wird ein Gebäude unmittelbar nach einer Naturkatastrophe in der Wertermittlung unterdurchschnittlich bewertet, da die Schäden noch nicht behoben sind und noch keine vollständige Sanierung erfolgt ist. Kosten für notwendige Sanierungen können von Spezialisten geschätzt werden und sollten in einem Gutachten mit berücksichtigt werden, hierbei müssen allerdings neben den offensichtlichen Kosten auch mögliche versteckte Kosten bedacht werden. Für Immobilienbesitzer kann es auch sinnvoll sein, noch einmal nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten eine Neubewertung z.B. durch ein Kurzgutachten vornehmen zu lassen.

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