Oft genannt als Datum, als Stolberg aus Historikersicht in die Geschichte eintritt, ist der 30. September des Jahres 1118. Anlass ist die Gründung des St. Georgs-Stifts in Wassenberg, bei welcher Reinhard von Stalburg (Reinardus de Stalburg) als Zeuge auftrat. Erstmals erschien der Name Stolberg in seiner ursprünglichen Form. Dieses September-Datum steht nicht in Zusammenhang mit den folgenden: Purer Zufall sorgte dafür, dass sich verschiedene wichtige Ereignisse im schönen Spätsommer- bzw. Herbstmonat ereigneten. Wie eigentlich die Bezeugung 1118 kein Ereignis Stolberger Geschichte, aber dennoch von hoher Bedeutung ist, so verhält es sich mit der Nennung von Wilhelm von Stolberg in einer Urkunde vom 17. September 1156. Es handelt sich um eine Urkunde Kaiser Friedrich Barbarossas, mit welcher er dem Stift Schwarzrheindorf in Bonn-Beuel königlichen Schutz verlieh. Der Stolberger Burgherr erscheint nur in sekundärer Nennung, da darin Güter aufgezählt werden, die der verstorbene Erzbischof Arnold I. von Köln von Wilhelm von Stolberg einst erworben hatte. Damit erzählt sie nichts über Stolberg selbst, aber wiederum etwas darüber, dass die Herren von Stolberg Güter verteilt im Rheinland besessen hatten und nicht etwa nur an der Vicht.

Jahrhunderte später war der 17. September des Jahres 1794 wirklich ein bedeutendes Ereignis, das den Menschen unmittelbar bewusst wurde und die Verhältnisse in Stolberg grundlegend änderte. Seit 1792 kämpften französische Revolutionstruppen in der Region, die nach der Schlacht bei Aldenhoven 1793 zurückgeschlagen werden konnten. 1794 kamen sie über Münsterbusch nach Stolberg, was an diesem Septembertag faktisch das Ende der Unterherrschaft Stolberg bedeutete. Das zweiköpfige Bürgermeisterkollegium samt Beigeordneter wurde abgesetzt und der Inhaber der Unterherrschaft Hugo Reichsgraf von Kesselstatt, der vermutlich alles andere als oft Stolberg besuchte, seiner Herrschaft beraubt. Stolberg wurde selbstverwaltete Gemeinde und war nach sieben Jahrhunderten keine Adelsherrschaft mehr.

Der 4. September 1856 war wiederum ein wichtiges Datum, das für die Bevölkerung zunächst keine besondere Wahrnehmung brachte. Stolberg erhielt gemeinsam mit anderen Orten im Regierungsbezirk das Stadtrecht. Mit 6581 Einwohnern war Stolberg eigentlich zu klein, aber die industrielle Bedeutung führte zur Anerkennung des Rechtsstatus. Somit erlangte die Kommune Unabhängigkeit von Staatsorganen und Finanzhoheit. 1956, 1981 und 2006 wurden jeweils die Jubiläen der Stadtwerdung mit Festen gefeiert.

Eine Befreiung vom Herrschaftssystem anderer Art brachte der 22. September 1944. Nach der alliierten Landung in der Normandie rückten im September die US-Truppen nach Stolberg vor. Bürgermeister Engelbert Regh übergab die Stadt und Zivilverwaltung an diesem Freitag den US-Amerikanern, die von den meisten und verbliebenen Stolbergern schon in Hoffnung des nahen Kriegs- und Regimeendes erwartet worden waren. Bis ganz Stolberg erobert und befreit war, sollte es aber noch acht Wochen dauern.

Ein kleines historisches Ereignis jüngerer Zeit war am 7. September 2025, als Burg Stolberg saniert und als Burgmuseum neu eingerichtet neu eröffnet wurde. Durch Sanierung und Umgestaltung war sie jahrelang nicht zugänglich und lockt seither wieder Besucher/innen mit erlebbarer Geschichte und schönen Veranstaltungen.

Das Stadtarchiv beherbergt und sammelt als Historisches Kompetenzzentrum und ‚Gedächtnis der Stadt‘ Akten, Urkunden, Bilder, Bücher, Zeitungen, Nachlässe und andere Sammlungen der Stadtgeschichte. Haben Sie Fragen rund um Geschichte und Archivwesen, ein Forschungsprojekt oder möchten uns historische Dokumente oder Erinnerungsstücke, wie Fotos, Videos, Berichte oder Objekte anbieten, kontaktieren Sie das Stadtarchiv unter 02402/13364 oder 13313 oder stadtarchiv@stolberg.de!

Foto © Christian Altena/Kupferstadt Stolberg: Ausschnitt einer Abschrift von 1263 der Stiftsurkunde vom 30. September 1118, in der erstmals der Name Reinardus de Stalburg genannt wird (Kath. Pfarrarchiv Wassenberg); Ausschnitt der amtlichen Bekanntmachung vom 4. September 1856 in der Preußischen Gesetzessammlung, Nr. 54/1856