Die Stadt Aachen hat für dieses Jahr Silvester erneut eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk erlassen.

Das Verbot ist beschränkt auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings sowie den Theaterplatz. In diesem Bereich konzentrieren sich in der Aachener Innenstadt die historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind. Bereits im Jahr 2010 kam es in der Silvesternacht zu einem Brand in der Nikolauskirche. Verursacht durch eine Silvesterrakete, beschädigte das Feuer das Gebäude und den historischen Hochaltar.

Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2023 0 Uhr bis zum 1. Januar 2024 24 Uhr. Nicht Mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2023 18 Uhr bis zum 1. Januar 2023 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter aachen.de/ohnefeuerwerk.

Das Verbot zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring umfasst: Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.

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