Laut der ab dem 24. November 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung müssen jetzt alle Gäste von Kultureinrichtungen und alle, die dort an Veranstaltungen teilnehmen, geimpft oder genesen sein, 2G. 

Das gilt für das Theater Aachen, die städtischen Museen, die Häuser der Route Charlemagne sowie die Öffentliche Bibliothek, das Stadtarchiv, das Depot und die Barockfabrik.

Nachweis und Ausweis mitbringen

Besucherinnen und Besucher müssen einen Immunisierungsnachweis und ein amtliches Ausweispapier vorzeigen können. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren. 

Maskenpflicht

Alle Besucher*innen sind dazu verpflichtet, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, eine medizinische Maske zu tragen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Auf das Tragen einer Maske kann ausnahmsweise bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten verzichtet werden.

Foto © Nina Krüsmann/Kulturbetrieb Aachen