Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis zum 26. April. Hinzugekommen sind Regelungen für die Modellkommunen.

Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab heute können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden. Ab Montag auch 1946 und 1947.

Zutritt in Krankenhäuser ist ab Montag nur noch mit negativem Corona-Test möglich!


Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt gegenüber der Meldung von gestern 102 nachgewiesene Fälle mehr. Seit Beginn der Zählung Ende Februar 2020 steigt damit die Zahl der nachgewiesen Infizierten auf 21.963. 19.544 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind aus der Quarantäne entlassen. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 518. In den vergangenen Tagen sind eine Frau im Alter von 88 Jahren und ein Mann im Alter von 84 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Damit sind in der StädteRegion Aachen aktuell 1901 Menschen nachgewiesen infiziert und die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt bei 144.Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

KommuneAktivGesamt7-Tage-Inzidenz*
Aachen8069337133
Alsdorf2121994180
Baesweiler1371303203
Eschweiler1502227112
Herzogenrath1571881147
Monschau3335860
Roetgen25286127
Simmerath50511175
Stolberg2202409166
Würselen1111657155
noch nicht lokal zugeordnet   
Gesamtergebnis190121.963144

* Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen geschehen sind. Damit die Daten vergleichbar sind, wird die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner berechnet. Da hier vor Ort oft schon Informationen vorliegen, die noch nicht im Meldewesen des Landes verarbeitet werden konnten, weicht die hier errechnete Sieben-Tage-Inzidenz in der Regel leicht von den Zahlen der Landesstatistik ab (https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html).

Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April. Hinzugekommen sind Regelungen für Modellkommunen.

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeseinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse in allen Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen mit einer Inzidenz über 100 weiterhin bestehenNeu hinzugekommen sind die rechtlichen Grundlagen für die ausgewählten digitalen Modellprojekte. Diese sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern. Der Antrag der StädteRegion Aachen war seinerzeit leider nicht erfolgreich.

Bürgertests

Alle Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen der verfügbaren Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest, den sogenannten Bürgertest. Das Land NRW wird sich heute noch abschließend zu der Frage äußern, was für Menschen gilt, die in den Niederlanden oder Belgien wohnen und hier den Bürgertest in Anspruch nehmen wollen.

Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier hatte diesbezüglich den Ministerpräsidenten des Landes angeschrieben und um eine eindeutige Regelung zugunsten der Menschen in unserer Dreiländer-Region gebeten.
Wichtig: Bürgertests sind nur für Menschen ohne Covid-Symptome gedacht. Bei typischen Krankheitssymptomen ist ein PCR-Test (Labortest) notwendig.Inzwischen gibt es in der StädteRegion Aachen mehr als 230 Stellen, an denen man einen Schnelltest machen kann. Das sind zum einen rund 80 klassifizierte Teststellen und zudem noch mehr als 150 Arztpraxen, die ebenfalls (für ihre Patienten) Tests durchführen. Um eine ortsnahe Versorgung mit Testkapazitäten sicherzustellen, werden zusätzlich noch Schnelltest-Busse eingesetzt.Alle aktiven Testzentren und den Fahrplan der Schnelltest-Busse findet man unter der Kurzadresse www.staedteregion-aachen.de/schnelltestBei einem positiven Schnelltest-Ergebnis soll unverzüglich ein PCR- Bestätigungstest gemacht werden! Zudem gilt dann sofort eine Quarantänepflicht für die positivgetestete Person sowie deren Haushaltsangehörige.

Zutritt in Krankenhäuser ab Montag nur noch mit negativem Corona-Test möglich!

In Anbetracht der steigenden Corona-Infektionszahlen und wegen der hohen Inzidenz in der Region ist der Zutritt zu den Krankenhäusern in der StädteRegion ab Montag (19. April) nur noch mit einem negativen Test möglich. Patienten und Beschäftigte sollen dadurch noch besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden. Darauf haben sich jetzt die Klinikleitungen und das Gesundheitsamt verständigt. Die erweiterten Sicherheitsvorkehrungen gelten im Universitätsklinikum Aachen, Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg, Eifelklinik St. Brigida, Luisenhospital, Marienhospital, Rhein-Maas Klinikum, St.-Antonius-Hospital Eschweiler und in den Fachkliniken VIALIFE Rosenquelle/Schwertbad sowie im Alexianer Krankenhaus.Künftig erhalten alle Besucher, ambulante Patienten und Begleitpersonen nur Zutritt, wenn sie einen negativen POC oder PCR-Test nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttest-Ergebnisse ohne fachliche Bestätigung reichen nicht aus.

Impfungen bei den Über-70-Jährigen: Ab heute können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 zur Impfung anmelden. Ab Montag auch 1946 und 1947.

Ab heute, 16. April, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 für einen Impftermin anmelden. Ab Montag, 19. April, sind die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung auch für Jahrgänge 1946 und 1947 freigeschaltet. Selbstverständlich können auch die Jahrgänge 1941 bis 1943 weiterhin Termine buchen.Die Terminbuchung erfolgt online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die (0800) 116 117 01. Eine zeitgleiche Terminbuchung für den Lebenspartner ist möglich. Das Alter des jeweiligen Partners spielt keine Rolle. Eine Impfung ohne gültigen Termin ist nicht möglich, da die Zahl der Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Rekord im Impfzentrum

Am gestrigen Donnerstag, 15. April, gab es 3028 Impfungen im Impfzentrum. Das ist ein neuer Rekord, der ohne jegliche Schlangenbildung im oder vor dem Impfzentrum erreicht wurde. Die KV Nordrhein veröffentlicht unter https://coronaimpfung.nrw/regelmäßig die Zahl der Impfungen auch auf Ebene der Unteren Gesundheitsbehörden. Eine Übersicht über den Stand der Impfungen in den einzelnen Kreisen kann unter https://coronaimpfung.nrw/fileadmin/ci_dateien/pdf/Durchgef%C3%BChrte_Impfungen_je_Kreis.pdfeingesehen werden.
Impftermine für Berufsgruppen, Vorerkrankte und Kontaktpersonen
Wer aufgrund seines Alters impfberechtigt ist, erhält einen Termin über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Einen Termin über das Buchungssystem der StädteRegion Aachen können folgende Personengruppen buchen:

  • Berechtigte Berufsgruppen nach § 3 Impfverordnung des Bundes über www.staedteregion-aachen.de/impftermin
  • Menschen mit Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Impfverordnung des Bundes sowie
  • Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben sowie Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen über www.staedteregion-aachen.de/impftermin-vorerkrankte

Bitte beachten: Die Anzahl der freigeschalteten Termine hängt immer von der Menge des angekündigten Impfstoffs ab. Sobald neuer Impfstoff angekündigt wird, werden neue Termine freigeschaltet! Menschen mit Vorerkrankungen, die in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich genannt werden, sollen perspektivisch in den Hausarztpraxen geimpft werden.

Zweitimpfung bei Erstimpfung mit „AstraZeneca“

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt über die Vorgehensweise bezüglich einer Zweitimpfung bei Personen informiert, die jünger als 60 Jahre sind und eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhaben haben.Bei diesen Personen soll die Zweitimpfung entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission mit einem mRNA-Impfstoff in einem Abstand von 12 Wochen erfolgen. Die bisherigen Terminierungen für die Zweitimpfungen sollen auf jeden Fall verschoben werden, zumal inzwischen die Empfehlung für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca bei 12 Wochen liegt. Personen der vorgenannten Gruppe, die ausdrücklich eine Zweitimpfung mit AstraZeneca wünschen, können diese erhalten, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Die Durchführung der Impfung mit AstraZeneca erfolgt nach ärztlichem Ermessen.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung eingerichtet. Zu erreichen ist die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0211/9119-1001, montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr. Unter www.corona-schutzimpfung.de ist zudem ein breites Informationsangebot zu den bundeseinheitlichen Informationen abrufbar.

Zentrale Gedenkfeier in Berlin

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier richtet am Sonntag, 18. April, im Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt eine zentrale Gedenkfeier für die in der Corona-Pandemie Verstorbenen aus. Vor dem Gedenkakt findet von 10.15 bis 11.00 Uhr ein ökumenischer Gottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche statt. Der Gedenkakt wird unter anderem live im ZDF, im Deutschlandfunk und auf verschiedenen ARD-Hörfunkwellen übertragen.Auch die Aachener Oberbürgermeisterin, der Städteregionsrat sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der städteregionsangehörigen Kommunen gedenken den über 500 Menschen, die seit Beginn der Pandemie in der StädteRegion Aachen an oder mit Corona gestorben sind. Das Mitgefühl gilt besonders den Hinterbliebenen, die ihre Angehörigen beim Sterben nicht wie sonst üblich begleiten durften und denen tröstende Rituale der Trauer nicht möglich waren.Aus diesem Grund hängen am Wochenende in Stadt und StädteRegion die Flaggen auf Halbmast.

Kein Publikum beim Amstel Gold Race in Südlimburg

Am Sonntag, 18. April, findet in Südlimburg das Amstel Gold Race und die Amstel Gold Race Ladies Edition statt. Die ungefähr 17 Kilometer lange Runde wird für die Öffentlichkeit gesperrt sein. Die Organisatoren rufen dazu auf, nicht nach Limburg zu reisen. Das Rennen kann den ganzen Tag online verfolgt werden.
Das gesamte Gebiet um die Strecke wird für Tagestouristen und die radfahrende Öffentlichkeit gesperrt sein. Auch Personen, die sich in der Gegend aufhalten, dürfen das Rennen nicht an der Rennstrecke verfolgen. Die südlimburgischen Gemeinden werden dies strikt kontrollieren und durchsetzen.


Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen

Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich

Arbeitgeber können bei Beschäftigtentestungen Testnachweise ausstellen. Auch Bescheinigungen bei Tests in Pflegeheimen möglich

Wer in seinem Betrieb einen vom Arbeitgeber angebotenen Coronaschnelltest macht, kann ab sofort über das Testergebnis einen offiziellen Testnachweis erhalten. Dieser ermöglicht auch die Nutzung von Angeboten, bei denen der Zutritt nach der Coronaschutzverordnung an einen Negativtest geknüpft ist (zum Beispiel Baumarktbesuche in Kommunen mit „Notbremse“). Auch bei verpflichtenden Testungen, etwa von Besuchern in Pflegeheimen, können entsprechende Testnachweise ausgestellt werden.
Arbeitgeber können einen Nachweis ausstellen, wenn die Testung bei Anwendung von Coronaschnelltests durch fachkundiges oder geschultes Personal durchgeführt wird. Möglich ist auch, den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung zu stellen, die diese unter Aufsicht einer unterwiesenen Person machen und deren Ergebnis dann bestätigt wird. Die Beschäftigtentestung und die Nachweiserteilung können entweder durch beauftragte Firmen, Apotheken oder Ähnliche, oder durch eigene Beschäftigte der Betriebe erfolgen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an dem Verfahren der Erteilung von Testnachweisen teilnehmen wollen, müssen sich vorab unter https://www.mags.nrw/coronavirus-beschaeftigtentestung-anzeige anmelden.
Die Bescheinigungen sind auf Vordrucken zu erstellen, die dann vom Gesundheitsamt verschickt werden. Auch digitale Lösungen oder Bescheinigungen mit gleichem Mindestinhalt sind zulässig, wenn sie eindeutig den Aussteller erkennen lassen. Dieses Verfahren beruht auf Ehrlichkeit und Verantwortung. Daher wird Missbrauch konsequent geahndet. Wer falsche Testzeugnisse erstellt und nutzt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zudem eine Anzeige wegen strafbaren Urkundendelikten.

Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ)

Die Termine für PCR-Testungen im GAZ werden nur online unter der Adresse: www.staedteregion-aachen.de/gaz vergeben. Bei der Online-Terminvergabe muss man Angaben zum Grund für die gewünschte Testung und zum eigenen Gesundheitszustand machen. Das Formular wird regelmäßig an die Teststrategie des Robert-Koch-Instituts angepasst. Kontaktpersonen ersten Grades, Menschen mit positiven Schnelltests in Heimen und anderen Einrichtungen sowie Reihentestungen werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar angesprochen und zu einem festen Termin eingeladen. Im GAZ werden auch Bürgertests durchgeführt. Auch hierfür ist ein Termin erforderlich.

Richtiges Verhalten bei positiven Selbsttests

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW regelt unter anderem, wie sich Personen verhalten müssen, deren Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. In diesem Fall sind die Personen verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, einem PCR-Test als Kontrolltest zu unterziehen.Diese Personen müssen die Teststelle vorab über das positive Selbsttestergebnis informieren. Im Zeitraum bis zum PCR-Test müssen unmittelbare Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Nach dem PCR-Test gilt die Verpflichtung, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Für Personen, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit einem PCR-Test nachgewiesen ist, greifen dann die gültigen Quarantäneregeln. Ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne beendet werden.

Bürgertelefon von Stadt und StädteRegion Aachen

Für Bürgerinnen und Bürger von Stadt und StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 8 Uhr bis 16 Uhr zu erreichen.
Infos zu aktuellen Entwicklungen

Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung.Die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus), der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen. Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen in den Niederlanden, Deutschland und Belgien findet man unter: https://euregio-mr.info/de/. Nachzulesen sind wichtige Entwicklungen auf: www.staedteregion-aachen.de/corona.

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