Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Freitag, 3. Dezember 2021
·       Ab sofort gilt 2G Plus für Krankenhausbesuche.
·       Neue Impfstellen gehen an den Start.
Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus.Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 38.376 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch, 1. Dezember, 694 Fälle mehr.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 635. In den vergangenen Tagen sind zwei Frauen im Alter von 67 und 89 Jahren sowie drei Männer im Alter von 83, 84 und 96 Jahren verstorben, die zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 267 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 288. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Ab sofort 2G – PLUS (!) für Krankenhaus-Besucher*innen

Die Krankenhäuser in der StädteRegion Aachen verschärfen ab sofort (03. Dezember) erneut ihre Besuchsregelungen. Besuche sind nur noch immunisierten, also geimpften und genesenen Personen erlaubt, die zusätzlich einen Testnachweis vorlegen können. Auch für Kinder ab fünf Jahren ist der Test einer zugelassenen Teststelle erforderlich! Je Patient*in sind weiterhin maximal zwei Besucher*innen gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich. Eine Ausnahme gilt für die Ambulanzen. Patient*innen, die zu einer ambulanten Behandlung oder Sprechstunde in das Krankenhaus kommen, werden dringend um Einhaltung der 3G-Regel PLUS TESTUNG gebeten. Das heißt, es muss in jedem Fall ein negativer Testnachweis vorgelegt werden. Das gilt auch für Begleitpersonen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Notaufnahmen sind von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen.

Impfungen

Eine Impfung ist grundsätzlich in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister.
Außerdem kann man sich – in der Regel ohne Termin und kostenlos – an folgenden Impfstellen vor Ort impfen lassen:
·        Aachen: Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen)
Achtung: 60 Stunden Impfmarathon von Freitag (3.Dezember, 8 Uhr) bis Sonntag (5. Dezember, 18 Uhr) rund um die Uhr.
·        Aachen: ab dem 4. Dezember jeden Tag von 10 bis 16 Uhr im Rapidcare Impfzentrum in der AOK-Geschäftsstelle (Markt 45-47, 52062 Aachen), Terminbuchungen unter www.rapidcare.eu
·        Aachen: Samstag und Sonntag (4. und 5. Dezember) von 8 bis 20 Uhr im Pfarrzentrum St. Donatus (Donatusstraße 1, 52078 Aachen, neben der Bücherinsel)
·        Alsdorf: jeden Montag von 12 bis 20 Uhr in der Pfarre St. Castor (Im Brühl 1, 52477 Alsdorf)
·        Baesweiler: jeden Dienstag von 12 bis 20 Uhr im Haus Setterich (Emil-Mayrisch-Str. 20, 52499 Baesweiler)
·        Eschweiler: jeden Montag und Dienstag von 12 bis 20 Uhr in der Agape-Gemeinde (Kaiserstr. 64, 52249 Eschweiler)
·        Herzogenrath: jeden Mittwoch von 12 bis 20 Uhr in der Pfarre Christus unser Friede (Markt 3, 52134 Herzogenrath)
·        Monschau: jeden Samstag von 12 bis 20 Uhr in der ehemaligen Hauptschule (Walter-Scheibler-Str. 36, Monschau)·        Roetgen: jeden Freitag von 12 bis 20 Uhr im Ratssaal der Gemeindeverwaltung (Hauptstr. 55, Roetgen)
·        Simmerath: jeden Montag bis Mittwoch und Freitag von 16 bis 20 Uhr, 0jeden Donnerstag von 12 bis 20 Uhr und jeden Samstag von 9 bis 13 Uhr in der Eifelklinik St. Brigida (Kammerbruchstr. 8)·        Stolberg: jeden Freitag und Samstag von 12 bis 20 Uhr im Bethlehem Krankenhaus Stolberg (Steinfeldstr. 5, 52222 Stolberg)·        Würselen: jeden Mittwoch von 12 bis 20 Uhr im Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit (Mauerfeldchen 29, 52146 Würselen)
·        Würselen: jeden Donnerstag von 12 bis 20 Uhr VIALIFE Campus Bardenberg (Hans-Böckler-Platz 1, 52146 Würselen)
·        Würselen: ab dem 6. Dezember jeden Montag von 8 bis 13 Uhr ohne Termin, jeden Dienstag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr mit Termin im Rhein-Maas-Klinikum (Mauerfeldchen 25, 52146 Würselen), Terminbuchungen unter www.rheinmaasklinikum.de/impfstelle
In den Impfstellen kann man sich unabhängig von Wohnort, Nationalität oder Krankenversicherung impfen lassen. Möglich sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung und der Verfügbarkeit frei wählbar. Witterungsbedingt sind keine Impfbusse mehr im Einsatz. Die Teams unterstützen die Impfungen in den Aachen-Arkaden.

Bürgerservice „Impfen“


Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht weiterhin zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter:https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle

Coronatests

Seit dem 13. November sind Bürgertests wieder kostenlos. Informationen zu Testzentren und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind unter www.staedteregion-aachen.de/schnelltest zu finden. Wer coronatypische Symptome hat, muss wie bisher in einer Arztpraxis getestet werden! Wer sich privat selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen.

Kommunales Abstrichzentrum

Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) der StädteRegion Aachen ist am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstr./Ecke Trierer Str. und Adalbertsteinweg). Das KAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Hier können sowohl Schnelltests (Bürgertests, Freitestungen) als auch kostenlose PCR-Tests (Labortests) durchgeführt werden. Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest haben ab sofort alle Bürgerinnen und Bürger mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf auch häufiger. Dieser Anspruch ist an keinerlei Voraussetzungen wie inländischer Wohnsitz, Krankenversicherung o.ä. geknüpft. Die Schnelltests sind nur für Personen ohne Krankheitssymptome gedacht. Im KAZ dürfen keine PCR-Tests für Personen mit Symptomen durchgeführt werden. Diese müssen sich direkt an den Hausarzt oder die Hausärztin wenden. PCR-Tests zum Antritt einer Reise sind nicht kostenfrei und werden deshalb im KAZ nicht angeboten.Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kazzu finden.
Quarantänepflicht eigenständig umsetzen

Betroffene werden dringend gebeten, sich gemäß der Coronatest- und Quarantäneverordnung selbstverantwortlich und automatisch in Quarantäne zu begeben.
Eine Quarantänepflicht ist umzusetzen für:
·                    Personen mit einem positiven PCR-Test,
·                    nicht-immunisierte Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Menschen,
·                    Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen müssen (Quarantäne bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses)
Kontaktpersonen und angehörige Personen desselben Hausstands, die über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung verfügen, müssen nicht in Quarantäne. Treten bei ihnen innerhalb von zehn Tagen seit dem Kontakt jedoch Krankheitssymptome auf, sind sie verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und eine Testung durchführen zu lassen.
Über die Quarantäne von nicht-immunisierten Kontaktpersonen, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, ohne im selben Haushalt zu leben, entscheidet dagegen das zuständige Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes. Hier gilt die Grundregel: Die Quarantäne kommt dann in Frage, wenn ein mindestens zehnminütiger enger Kontakt, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs, bestand und keine medizinische Maske getragen wurde. Auch wenn die Person sich mit einer infizierten Person über einen längeren Zeitraum in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum aufhielt, kann eine Quarantäne angeordnet werden. Auch in diesen Fällen bittet die StädteRegion um eigenverantwortliches Handeln.
Folgende Maßnahmen sind während der Quarantäne einzuhalten:
·       direkter Rückzug in die eigene Wohnung, das eigene Haus oder die Unterkunft,
·       kein Verlassen der Unterkunft während der Quarantäne, auch nicht zum Einkaufen oder zum Ausführen eines Hundes,·       Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Unterkunft müssen strikt vermieden werden,
·       Kontakte zu anderen, nicht in der Quarantäne befindlichen Menschen innerhalb der Unterkunft sind nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel bei Betreuungsbedarf). Dann müssen wichtige Verhaltensregeln eingehalten werden, wie das Tragen einer medizinischen Maske, gute Handhygiene und ausreichendes Lüften in den Räumen.
·       Der eigene Garten, der Balkon oder eine Terrasse dürfen genutzt werden – aber nicht, um andere Menschen zu treffen.
·       Die Wohnung darf nur verlassen werden, um einen PCR-Corona-Test durchführen zu lassen. Dabei ist es sehr wichtig, die Verhaltensregeln einzuhalten (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, medizinische Maske tragen).

Informationspflicht


Personen mit positivem Testergebnis (infizierte Personen) müssen unmittelbar ihre engen persönlichen Kontakte informieren. Das gilt insbesondere, wenn der Kontakt in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum über einen längeren Zeitraum bestand, oder in einem direkten Kontakt (über zehn Minuten) kein Abstand von 1,5 Metern untereinander eingehalten wurde und keine medizinischen Masken getragen wurden. Die informierten Personen werden gebeten, sich selbst zu isolieren. Wenn die informierten Personen weiterhin Kontakte nach außen haben müssen, sind – bis das zuständige Gesundheitsamt das weitere Vorgehen festgelegt hat – verstärkt Hygieneregeln zu beachten (Tragen einer medizinischen Maske, Abstand halten und Kontakte reduzieren).

Dauer der Quarantäne
·       Bei Personen, die sich wegen eines eigenen positiven PCR-Tests in Quarantäne befinden, endet die Quarantäne, wenn keine Krankheitssymptome mehr vorliegen beziehungsweise deutlich rückläufig sind, nach 14 Tagen ab der Vornahme des ersten Erregernachweises, wenn am letzten Tag ein Schnelltest mit negativem Ergebnis oder bei schweren Verläufen (Sauerstoffpflichtigkeit) ein PCR-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wird.
·       Personen, die eine Immunisierung durch vollständige Impfung oder Genesung nachweisen können, können die Quarantäne bereits nach Ablauf von fünf Tagen beenden, wenn keine Symptome vorliegen und ein PCR-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wird.·       Bei Personen, die als Kontaktpersonen einer positiv getesteten Person in Quarantäne sind, endet die Quarantäne, wenn keine Symptome entwickelt wurden, spätestens nach zehn Tagen. Eine Freitestmöglichkeit nach sieben Tagen mit einem Antigen- Schnelltest und für Schulkinder (gesetzliche regelmäßige Testung) nach fünf Tagen ist in diesen Fällen möglich.