• Aktuell 1719 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 844 in der Stadt Aachen). 1256 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 65 Todesfälle.
• Das Land NRW hat die aktualisierte, seit Montag, 20.4.20, bis zum 3. Mai einschließlich geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Darin sind wesentliche Themen geregelt.
• Dringender Appell: Die Krisenstäbe bitten die Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Maßnahmen und Regeln weiter einzuhalten – auch nun, wo wieder viele Geschäfte wieder öffnen.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam tagenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen haben sich am Dienstagmorgen erneut getroffen, um die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus zu besprechen. Dabei wurde festgehalten, dass es insgesamt in der StädteRegion nunmehr 1719 positive Fälle gibt, davon 844 in der Stadt Aachen. 1256 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Wichtig: Die Zahl der Wiedergenesenen wird in der Statistik von der Gesamtsumme der Corona-Fälle nicht abgezogen.

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 65. Hinzugekommen sind eine 80-jährige Frau aus Würselen und eine 75-jährige Frau aus Aachen. Alle bislang gestorbenen, auf das Corona-Virus positiv getesteten Patienten gehörten nach bisherigem Erkenntnisstand zu den Risikogruppen, hatten multiple Vorerkrankungen und/oder geschwächte Immunsysteme nach Krebserkrankungen. Gezählt werden Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen der StädteRegion Aachen beheimatet sind.

Aktuelle Coronaschutzverordnung: Das Land NRW hat die aktualisierte, bis zum 3. Mai einschließlich geltende Coronaschutzverordnung veröffentlicht (nachzulesen auf www.aachen.de/corona ). Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie Beherbergung und mehr.

Besonders hervorzuheben sind die Regelungen für den Einzelhandel. Seit Montag dürfen Betriebe mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben. Die Verordnung schreibt darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor, die für die Öffnung der Geschäfte erfüllt sein müssen. Weiterhin bleibt der Verzehr von Lebensmitteln in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt.

Die wesentlichen Fragen für Einzelhändler beantwortet die Stadt Aachen in einem FAQ auf der Seite www.aachen.de/corona (Rubrik „Wirtschaft, Handel und Arbeit“).

Die örtlichen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Verordnung weiter begleiten und überprüfen.

Schulen: Die vorbereitenden Arbeiten zur schrittweisen Wiederöffnung in den Schulen laufen unterdessen weiter, um die geforderten Hygienemaßnahmen umsetzen zu können. In einem ersten Schritt sollen ab dem 23. April die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an die Schulen zurückkehren. Die Angebote zur Prüfungsvorbereitung richten sich nur an die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und Berufskollegs, die vor den Sommerferien ihre Abschlussprüfungen ablegen.

Die Teilnahme am Unterricht zur Vorbereitung auf Prüfungen und Abschlüsse ist grundsätzlich Pflicht. Nur unterstützende Lernangebote in den jeweiligen Abitur-Prüfungsfächern sind freiwillig!

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in einer aktuellen Schulmail konkret und klarstellend über verpflichtende und freiwillige schulische Veranstaltungen für unterschiedliche Schülergruppen, für die ab Donnerstag, 23. April 2020, die Schulen wieder geöffnet werden.

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend
• für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs mit bevorstehenden Terminen für dezentrale Abschlussprüfungen, für den schriftlichen Teil von Berufsabschlussprüfungen der Kammern und zuständigen Stelle sowie für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Ausbildungsvorbereitung und der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule,
• für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses,
• für Schülerinnen und Schüler an allen Förderschulen mit Abschlussklassen.

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den Unterricht nach dem Lehrplan nahezu vollständig erhalten haben.

Bescheinigung für Grenzübertritte: Das Ministerium für Schule und Bildung hat
Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Belgien oder den Niederlanden ein Formblatt zum Grenzübertritt verfasst.

Auf www.aachen.de/corona (Rubrik Merkblätter) sind diese Formblätter hinterlegt, auf denen die Schulleitungen den betroffenen Personen die Notwendigkeit der Reise zwischen Wohnort und Schule bestätigen können. Schülerinnen und Schülern wird geraten, beim Grenzübertritt ihren Schülerausweis mitzuführen.

Masken-Empfehlung des RKI: Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI), in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Geschäften). Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden.
Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.aachen.de/corona (Rubrik Schutzmasken-ABC)

Abstrichzentren: Die Abstrichzentren in Eschweiler und am Tivoli sind an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Gehörlose können sich per E-Mail an KAZ-Leitung@staedteregion-aachen.de wenden, um einen Termin nach Prüfung zu erhalten. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die erforderlichen Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.

Dringender Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen auch weiterhin eingehalten werden müssen. Das Ziel, die sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein Minimum zu reduzieren, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, steht hinter allen Maßnahmen. Diese Zielsetzung gilt auch im öffentlichen Raum bei schönem Wetter – in Parks, in Wäldern, auf Plätzen. Die Regelung gilt auch in Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen.

Die Krisenstäbe bitten weiterhin um solidarisches Verhalten. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, sich angemessen in den Naturschutzgebieten und Wäldern zu verhalten und rücksichtsvoll Brutzeiten zu beachten. Appell: Bleiben Sie auf den Wegen!
Nach wie vor gelten die Aufforderungen aus den Naherholungsgebieten in Belgien und den Niederlanden, von Ausflugsfahrten Abstand zu nehmen.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline unter 0241/510051 (an Werktagen von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Corona-Virus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.

Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind über die Hotline 116117 zu erreichen.

Notruf 112: Nach wie vor soll in dringenden medizinischen Notfällen die 112 für den Rettungsdienst gewählt werden.