• Betriebe mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands einhalten.
  • Wichtig ist, dass Kunden selbst darauf achten, den Abstand in Warteschlangen und die nötigen Hygiene-Vorkehrungen einzuhalten.
  • Die geöffneten Einzelhandelseinrichtungen sind am ersten Tag verantwortungsvoll mit den Infektionsschutzmaßnehmen umgegangen, so dass hinsichtlich der Vorkehrungen zur Hygiene bisher keine Verstöße gemeldet wurden.

Seit dem 20. April 2020 darf ein Großteil des Einzelhandels in Stadt und StädteRegion Aachen wieder öffnen. Es gibt jedoch Beschränkungen und Auflagen. Dies bedeutet für den Einzelhandel unter anderem: Betriebe mit weniger als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen, sofern sie die geforderten Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen getroffen haben. Darüber hinaus darf die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Neben den bisher grundsätzlich geöffneten Verkaufsstellen (z.B. Lebensmittel, Drogeriemärkte, Großhandel) dürfen den Garten- und Baumärkten vergleichbare Fachmärkte (z.B. Sanitär-, Malereibedarfs- oder Baustoffgeschäfte), Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte, Buchhandlungen sowie Verkaufsstellen für Auto- und Fahrradhandel unabhängig von ihrer Größe öffnen. Auch in diesen Fällen sind die oben genannten Hygieneregeln zu beachten und einzuhalten.

„Die meisten Händler, die öffnen dürfen, haben bereits geöffnet und sich auf die vorgeschriebenen Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eingestellt“, teilt Armin Bergstein, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung mit. „Wichtig ist, dass jeder, der ein Geschäft besucht, selbst darauf achtet, den Abstand einzuhalten, nach Möglichkeit eine textile Schutzmaske – auch Community- oder Alltags-Maske genannt – trägt, gereinigte oder desinfizierte Hände hat, Wartebereiche vor den Läden nutzt und vor der Kasse ebenfalls Abstände einhält.“
Sollten Inhaberinnen und Inhaber noch Fragen zu den Maßnahmen haben, können sie die Hotline des Ordnungsamtes unter 0241/432 2800 erreichen.

Auch Manfred Piana, Geschäftsführer des Märkte und Aktionskreises City e.V (MAC), zieht Hoffnung aus diesem ersten Schritt der Lockerungen. Piana weist darauf hin, dass nun Geschäftsinhaberinnen und Inhaber, aber auch Kundinnen und Kunden gefragt sind, sich an die Hygiene-Vorschriften zu halten. Das Ordnungsamt ist heute mit zehn Zweier- beziehungsweise Dreierteams im Einsatz in der Innenstadt, um die Öffnungen und damit verbundenen Auflagen zu kontrollieren. Nach dem ersten Öffnungstag kann als Resümee gezogen werden, dass die geöffneten Einzelhandelseinrichtungen bei den bisherigen Kontrollen verantwortungsvoll mit den Infektionsschutzmaßnehmen umgegangen sind, so dass hinsichtlich der Vorkehrungen zur Hygiene bisher keine Verstöße gemeldet wurden. Allerdings sind drei große Handelseinrichtungen über 800m² kontrolliert und geöffnet vorgefunden worden, obwohl sie aufgrund ihres Sortiments nicht öffnen durften. Ebenfalls sind Öffnungen von anderen Einrichtungen festgestellt worden, die nicht unter die „Lockerung“ des Einzelhandels fallen. Diese Einrichtungen wurden aufgefordert zu schließen und werden mit einem Bußgeld belegt.

Foto © Stadt Aachen/Peter Klingel: Manfred Piana (Geschäftsführer MAC), Detlev Fröhlke (Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung), Verena Klümpen und Marco Frank (Gewerbekontrolle), Armin Bergstein (Stellvertetene Fachbereichsleitung Sicherheit und Ordnung) (von links nach rechts)