Aktuell 2108 bestätigte Coronafälle in der StädteRegion Aachen (davon 1040 in der Stadt Aachen). Seit dem 31.07.2020 sind also 13 neue bestätigte Fälle hinzugekommen. 1954 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Bislang 100 Todesfälle. Damit aktuell 54 nachgewiesen Infizierte.

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt nach Corona-Einreiseverordnung, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Eine Freitestung ist möglich.

Die Krisenstäbe bitten ausdrücklich darum, Listen in Restaurants wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

Aktuelle Zahlen: Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Es gibt insgesamt in der StädteRegion nunmehr 2108 positive Fälle, davon 1040 in der Stadt Aachen. 1954 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 100. Damit sind aktuell 54 Menschen in der StädteRegion Aachen nachgewiesen infiziert. Die nächsten Zahlen werden am Mittwoch, dem 5. August, veröffentlicht.

Sieben-Tage-Inzidenz: Für den Fall eines neuerlichen Anstiegs der Infektionszahlen wurde im Gespräch zwischen Bund und Ländern eine Bemessungsgröße für ein Notfall-Szenario festgelegt. Dieses greift, wenn mehr als 50 Neuinfizierte in den zurückliegenden sieben Tagen auf 100.000 Einwohner auftreten. Dann müsste für die betreffende Region ein neues Beschränkungskonzept vorgelegt werden. Zur Information: In der StädteRegion Aachen liegt, umgerechnet auf besagte Gleichung, derzeit die Zahl der Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnern bei 7,4.

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO): Die NRW-Landesregierung hat weitere Änderungen in der Corona-Schutzverordnung beschlossen, die seit dem 15.07.2020 gelten. Neben den Lockerungen wurde gleichzeitig eine Verlängerung der Corona-Schutzverordnung bis zum 11. August beschlossen. Damit bleibt auch die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln fortbestehen. Überarbeitet wurden zudem die Hinweise zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards”.

Coronaeinreiseverordnung (CoronaEinrVO): Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt weiterhin, dass sie sich nach ihrer Wiedereinreise in Deutschland zwei Wochen lang in Quarantäne begeben müssen. Sie sind verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich auf Ihre Einreise hinzuweisen! Alle Personen, die aus Risikogebieten einreisen, können sich in vertragsärztlichen Praxen und den mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kooperierenden Testzentren freiwillig auf das SARS-CoV-2 (Coronavirus) testen lassen. Bei einem negativen Ergebnis, wenn also kein Coronavirus nachgewiesen wird, kann mit der „Freitestung“ die Quarantänepflicht vorzeitig beendet werden. Das betrifft Reiserückkehrer, die auf anderem Wege als über die Flughäfen eingereist sind, und solche, die das Testangebot am Flughafen nicht genutzt haben. Ein kostenloser Test ist beim Gesundheitsamt NICHT möglich.

Die tagesaktuelle Liste der Risikogebiete findet man unter https://www.staedteregion-aachen.de/risikogebiete. Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen (Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de) melden.

Die neuen Verordnungen gelten ab dem 15. Juli 2020 und treten mit Ablauf des 11. August 2020 außer Kraft. Nachzulesen sind alle Verordnungen des Landes NRW auf www.staedteregion-aachen.de/corona.
Regelbetrieb in den Kitas ab 17.08.2020. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat jetzt mitgeteilt, dass Nordrhein-Westfalen ab dem 17. August wieder zum Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Pandemie zurückkehrt. Alle Kinder können dann – unter ständiger Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, der Bedürfnisse der Kinder, der Interessen der Beschäftigten und der Belange der Familien – ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege wieder im vertraglich vereinbarten Umfang besuchen. Dadurch sollen bewährte pädagogische Konzepte wieder umgesetzt werden können. Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und pädagogischem Personal oder Kindertagespflegepersonen ist dann nicht mehr möglich. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder nicht umsetzbar. Über die Maskenpflicht bei den Beschäftigten entscheidet der jeweilige Träger der Einrichtung.

Um den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes nachzukommen und für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen, hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen auftritt. Zusätzlich können sich alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien freiwillig alle 14 Tage testen lassen. Die Tests werden in vertragsärztlichen Praxen durchgeführt! Die Kosten dafür übernimmt das Land.

Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des RKI oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen kann es zu weiteren Einschränkungen kommen.

Corona-Warn-App: Die Krisenstäbe weisen auf das richtige Verhalten hin, wenn die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ meldet:
1.Soziale Kontakte sind sofort zu reduzieren und die Regeln zu Abstand, Hygiene und Alltagsmasken besonders zu befolgen.
2.Man soll umgehend Kontakt mit dem jeweiligen Hausarzt aufnehmen und sich testen lassen. Darauf hat jeder mit dieser Risikomeldung einen Anspruch, auch ohne Symptome.
3.Das Gesundheitsamt ist schnellstmöglich unter Tel: 0241/5198-5300 oder Email: infektionsschutz@staedteregion-aachen.de zu kontaktieren. Hier werden auf den jeweiligen Einzelfall bezogen die weiteren Maßnahmen besprochen.

Wichtiger Hinweis: Das Gesundheitsamt kann keine technischen Fragen zur Corona-Warn-App beantworten! Dazu kann man sich an die bundesweite Hotline unter 0800-7540001 wenden.

Appell: Die Krisenstäbe weisen darauf hin, dass die beschlossenen Maßnahmen weiterhin eingehalten werden müssen. Dies gilt auch für das Verhalten am Arbeitsplatz, da besonders hier die Gefahr besteht, dass Teile der Belegschaft bei Nicht-Beachtung in Quarantäne geschickt werden müssten. Die Krisenstäbe bitten ausdrücklich darum, die beispielsweise in Restaurants ausliegenden Listen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen, damit eine Personennachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden möglich ist. Sie appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger und bitten weiterhin um solidarisches Verhalten.

Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.

Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen ist für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags unter 0241/510051 von 9 Uhr bis 15 Uhr zu erreichen.