Die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen informieren über die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus. Seit Ende Februar 2020 wurden insgesamt 34.723 nachgewiesen Infizierte gezählt. Das sind gegenüber der Meldung von Mittwoch, 17. November, 479 Fälle mehr. Aktuell sind 2.101 Menschen nachgewiesen infiziert.
Die Fälle verteilen sich wie folgt auf die Kommunen:

KommuneAktivGesamt
Aachen95315078
Alsdorf2123241
Baesweiler1222043
Eschweiler2253577
Herzogenrath1572684
Monschau33536
Roetgen46439
Simmerath65768
Stolberg1913904
Würselen972453
noch nicht lokal zugeordnet
Gesamtergebnis210134723

Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 624. In den vergangenen Tagen ist ein 91-jähriger Mann verstorben, der zuvor positiv auf das Corona-Virus getestet wurde.
Das Robert Koch-Institut (RKI) weist heute für die StädteRegion Aachen eine Inzidenz von 193 aus. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 201. Weitere Informationen findet man auf dem Dashboard des RKI unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/

Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird auf eine umfassende Berücksichtigung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der bekannten Sieben-Tage-Inzidenz, der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbetten. Die aktuellen Werte der Leitindikatoren findet man unter: https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.htmlDie Ministerpräsidenten der Länder und die geschäftsführende Bundeskanzlerin haben sich bei der Hospitalisierungsinzidenz auf Schwellenwerte für Corona-Regeln in Deutschland geeinigt. Dabei handelt es sich um die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Bei einem Wert von drei muss demnach flächendeckend 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) eingeführt werden, ab dem Schwellenwert sechs wird das durch 2G plus ersetzt. So sieht es das Bundesinfektionsschutzgesetz vor, das heute im Bundesrat verabschiedet wurde. In NRW liegt der Wert heute bei 4,03.Angesichts der zugespitzten Corona-Lage haben Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen und Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier bereits gestern alle Veranstalter dringend darum gebeten, bei Veranstaltungen die 2G-Regelung umzusetzen. Eigene Veranstaltungen der StädteRegion Aachen wie auch der Stadt Aachen werden ab sofort ebenfalls nur unter Beachtung der 2G-Regelung stattfinden.

Coronaschutzverordnung

Seit dem 1. Oktober gelten unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter. Die bewährten AHA+L-Standards und die konsequente Anwendung der 3G-Regeln werden beibehalten. Seit dem 10. November gelten Personen nur noch als getestet, die ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. Gäste von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen müssen über einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest verfügen. Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 24. November 2021 und ist nachzulesen unter https://www.land.nrw/corona

Ab sofort 2G für Krankenhaus-Besucher

Die Krankenhäuser in der StädteRegion Aachen verschärfen ab Samstag (20. November) ihre Besuchsregelung. Besuche sind ab dann nur noch geimpften und genesenen Personen möglich. Je Patient*in sind maximal zwei Besucher*innen pro Tag erlaubt. Die Krankenhäuser rufen auch Geimpfte und Genesene dazu auf, freiwillig vor einem Besuch im Krankenhaus einen Test zu machen, um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich.Eine Ausnahme bilden die Ambulanzen. Für Patient*innen, die zu einer ambulanten Behandlung oder Sprechstunde in das Krankenhaus kommen, gilt abweichend die 3G-Regel, d.h. es muss entweder ein Impfnachweis oder ein Genesenenzertifikat oder ein Testnachweis vorgelegt werden. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest (PoC)-Test ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Notaufnahmen sind von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen. 

Impfungen

Eine Impfung ist jederzeit in Arztpraxen oder bei Betriebsärzten möglich. Über das Impfregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein findet man einen Arzt oder eine Ärztin in der Nähe: https://coronaimpfung.nrw/impfzentren/impfregister. Außerdem kann man sich – ohne Termin und kostenlos – an folgenden Impfstellen vor Ort impfen lassen:·        

Aachen: montags bis samstags von 12 bis 20 Uhr in den Aachen-Arkaden (Trierer Straße 1, 52078 Aachen)·        

Alsdorf: montags von 12 bis 20 Uhr in der Pfarre St. Castor (Im Brühl 1, 52477 Alsdorf)·        

Baesweiler: dienstags von 12 bis 20 Uhr im Haus Setterich (Emil-Mayrisch-Straße 20, 52499 Baesweiler)·        

Eschweiler: montags und dienstags von 12 bis 20 Uhr in der Agape-Gemeinde (Kaiserstraße 64, 52249 Eschweiler)·        

Herzogenrath: mittwochs von 12 bis 20 Uhr in der Pfarre Christus unser Friede (Markt 3, 52134 Herzogenrath)·        

Monschau: samstags von 12 bis 20 Uhr in der ehemaligen Hauptschule (Walter-Scheibler-Straße 36, Monschau)·        

Roetgen: freitags von 12 bis 20 Uhr im Ratssaal der Gemeindeverwaltung (Hauptstraße 55, Roetgen)·        

Simmerath: donnerstags von 12 bis 20 Uhr in der Eifelklinik St. Brigida (Kammerbruchstraße 8)·        

Stolberg: freitags und samstags von 12 bis 20 Uhr im Bethlehem Krankenhaus Stolberg (Steinfeldstraße 5, 52222 Stolberg)·        

Würselen: mittwochs von 12 bis 20 Uhr im Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit (Mauerfeldchen 29, 52146 Würselen) und donnerstags von 12 bis 20 Uhr VIALIFE Campus Bardenberg (Hans-Böckler-Platz 1, 52146 Würselen)

In den Impfstellen kann man sich ohne Termin impfen lassen, unabhängig von Wohnort, Nationalität oder Krankenversicherung. Möglich sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen. Die Impfstoffe sind im Rahmen der Zulassung frei wählbar. Zusätzlich zu den Impfstellen vor Ort sind auch die Impfbusse weiterhin montags bis samstags jeweils an zwei Orten in der StädteRegion Aachen im Einsatz. Die Fahrpläne mit den Haltestellen sind unter www.staedteregion-aachen.de/impfbus zu finden.

Bürgerservice „Impfen“

Der Bürgerservice in der Impfstelle des Gesundheitsamtes steht ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Hierfür sollte man einen Termin vereinbaren unter: https://www.staedteregion-aachen.de/buergerservice-impfstelle 

Kommunales Abstrichzentrum

Das Kommunale Abstrichzentrum (KAZ) der StädteRegion Aachen ist am Bahnhof Rothe Erde zu finden (Beverstraße/Ecke Trierer Straße und Adalbertsteinweg). Das KAZ ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Hier können sowohl Schnelltests (Bürgertests, Freitestungen) als auch kostenlose PCR-Tests (Labortests) durchgeführt werden. Anspruch auf einen Antigen-Schnelltest haben ab sofort alle Bürger*innen mindestens einmal pro Woche, bei Bedarf auch häufiger. Dieser Anspruch ist an keinerlei Voraussetzungen wie inländischer Wohnsitz, Krankenversicherung oder ähnliches geknüpft. Die Schnelltests sind nur für Personen ohne Krankheitssymptome gedacht.
Im KAZ dürfen keine PCR-Tests für Personen mit Symptomen durchgeführt werden. Diese müssen sich direkt an den Hausarzt oder die Hausärztin wenden. PCR-Tests zum Antritt einer Reise sind nicht kostenfrei und werden daher im KAZ nicht angeboten.
Alle Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminbuchung sind unter www.staedteregion-aachen.de/kaz zu finden.