Die StädteRegion Aachen will Modellkommune nach Tübinger Vorbild werden. Testen, Öffnen und Nachverfolgen lautet die Devise.
Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in ausgewählten Regionen mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen. So lautet der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion haben beschlossen, sich beim Land NRW für die Durchführung eines solchen Modellprojektes zu bewerben. Dabei soll in einem ersten Schritt versucht werden, dass zumindest die Öffnungsschritte umgesetzt werden, die in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März angekündigt worden waren. Dazu gehört die Öffnung der Außengastronomie, erweiterte Einkaufsmöglichkeiten in Geschäften, die Öffnung von Museen und Theatern und die Durchführung von bestimmten Veranstaltungen wie beispielsweise im Sport. Das alles allerdings immer unter strengen Hygieneauflagen und mit einem negativen Testergebnis vom selben Tag, dem sogenannten „Tagespass“. Bundesweit macht derzeit die baden-württembergische Kommune Tübingen als entsprechende Modellstadt bereits positive Schlagzeilen.
„Wir haben mittlerweile weit über 100 öffentliche Teststellen, Apotheken und Arztpraxen, die den Bürgertest anbieten. Zudem ist unser Gesundheitsamt an alle relevanten Programme, Apps und Tools angebunden, die auch die Kontaktpersonennachverfolgung optimieren“, erklärt Gesundheitsdezernent Dr. Michael Ziemons, der darin beste Voraussetzungen für die Umsetzung eines Modellvorhabens sieht. „Wir nutzen bereits eine gemeinsame Software für die Testzentren und können daher schnell und unkompliziert mit dem Versuch starten“.
Konkrete Öffnungsschritte müssen natürlich mit der Landesregierung abgestimmt werden. Der Versuch soll zudem wissenschaftlich begleitet werden. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich ein solches Vorgehen auf die Inzidenzzahlen auswirkt. „Der konkrete Inzidenzwert einer Kommune spielt nicht die entscheidende Rolle“, so Ziemons, „vielmehr kommt es darauf an, ob wir durch digitale Tools das Geschehen besser in den Griff bekommen und eine bessere Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Schutzmaßnahmen erreichen können“.
Zentrale Bedingungen der Bund-Länder-Beschlüsse sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Falle des Misserfolgs. Das Landeskabinett hat diesen Punkt in seine Beschlüsse übernommen und die zuständigen Ministerien beauftragt, eine Strategie für NRW zu entwickeln, um solche Projekte umzusetzen.
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