Der Rat der Stadt hat in seiner gestrigen Sitzung (24. März) eine so genannte Corona-KAStE in Höhe von 400.000 Euro beschlossen, die Kulturschaffenden aus der Kultur- und Kreativszene zur Abdeckung Corona-bedingter Kosten zur Verfügung gestellt wird.
Auf Basis der aktuellen KAStE-Richtlinien ist für die Gewährung der Corona-KAStE Voraussetzung, dass ein Corona-bedingter Zuschussbedarf entstanden ist. Zuschussfähig sind die Kompensation pandemiebedingter Einnahmeverluste, die Stärkung der Kulturinfrastruktur oder pandemiebedingter Investitionen sowie digitale Kulturangebote.
Unter Bezugnahme auf bereits erteilte KAStE-Förderbescheide ist eine Aufstockung von bis zu 50 Prozent des bereits bewilligten Zuschusses, maximal jedoch in Höhe der Antragssumme, vorgesehen. Hierüber werden die betreffenden KAStE-Empfänger per Post durch den Kulturbetrieb der Stadt Aachen informiert, so dass eine Antragstellung hinsichtlich der Aufstockung nicht erforderlich ist. Neuanträge in Sachen Corona-KAStE für noch nicht bewilligte Projekte sind – unter Beachtung der oben genannten Voraussetzungen – möglich.
Zu Anträgen und Fragen steht der Kulturbetrieb der Stadt Aachen unter der Mail-Adresse kulturservice@mail.aachen.de und / oder unter der Telefonnummer 0241 432-4909 jederzeit zur Verfügung.

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