Das Archivale des Monats Januar 2023 zeigt ein Schreiben vom 19. Januar 1923 des Dachdeckers Josef Krings aus Baesweiler an das Aachener Oberbürgermeisteramt. Krings schildert darin, dass sein „Personen-Kraftwagen an der Ecke Sandkaulstraße und des Sandkaulbaches von dem Leiterwagen der Feuerwehr angefahren und bei Seite geschleudert, wodurch derselbe schwer beschädigt wurde.“ Aus Sicht der Feuerwehr stellte sich der Unfallhergang allerdings anders dar. Die Haftpflichtversicherung der Stadt stellte deshalb fest, dass sie „nach Prüfung der Ansicht sei, dass eine Haftpflicht Ihrerseits nicht gegeben sein dürfte“.

Das Aachener Stadtarchiv zeigt aus seinen Magazinen regelmäßig interessante Stücke als Archivale des Monats. Das Stück mit einem kurzen Begleittext wird in einem Schaukasten im Foyer des Stadtarchivs am Reichsweg sowie digital auf der Homepage des Archivs präsentiert. Das Archivale des Monats Januar 2023 zeigt so ein Schreiben vom 19. Januar 1923 des Dachdeckers Josef Krings aus Baesweiler an das Aachener Oberbürgermeisteramt.

Josef Krings schildert darin, dass am 16. Januar 1923 gegen 16 Uhr sein „Personen-Kraftwagen an der Ecke Sandkaulstraße und des Sandkaulbaches von dem Leiterwagen der Feuerwehr angefahren und bei Seite geschleudert, wodurch derselbe schwer beschädigt wurde.“ Er vertrat die Ansicht „An dem Unfall trifft mich keine Schuld, da die Feuerwehr, wie durch Zeugen bewiesen werden kann, vor der Ecke, kein Signal gegeben hat und ich auch kein Warnungszeichen gehört habe“. Krings schlug einen Vergleich vor, weil er einen Prozess vermeiden wollte; sein Auto war nicht versichert.

Aus Sicht der Feuerwehr stellte sich der Unfallhergang anders dar: „Bei einer Fahrt der Leiter II der städtischen Feuerwehr von Wache II zu Wache I ereignete sich am 16. [Jan. 1923] gegen 3 ½ Uhr an der Ecke Sandkaulbach und Sandkaulstrasse ein Zusammenstoss mit dem Personenwagen I Z 29476 der Firma Gebrüder Krings in Baesweiler, das [sic!] in unvorschriftsmässig schneller Fahrt die Sandkaulstrasse herunterkam und noch vor der Leiter II vorbeifahren wollte. Die Leiter fuhr in sehr mässigem Tempo (3. Gang) und war auf etwa ein Meter zum Stehen gebracht. Auch ist bis zum Zusammenstoss dauernd Glockensignal gegeben worden. Nach Mitteilung des städtischen Branddirektors trifft die Schuld an dem Zusammenstoss den Führer des Personenautos…“.

Der Branddirektor vermerkte in einer Aktennotiz zudem: „Außerdem war Krings nicht berechtigt, den Wagen zu führen, da er, wie die Regierung auf Anfragen mitgeteilt hat, nicht im Besitz des vorgeschriebenen Kraftwagen-Führerscheines für die Klasse 3 b war.“

Die Stadt Aachen schlug daher ihrer Haftpflichtversicherung, der „Vaterländische“ und „Rhenania“ Vereinigte Versicherungs-Gesellschaften AG, vor, eine Einigung mit Krings abzulehnen und den Ersatz des der Stadt entstandenen Schadens zu verlangen. Die Kosten für die Ausbesserung der „Leiter II“ beliefen sich auf 500.000 Mark. Nach einigen Formalitäten teilte die Versicherungsgesellschaft der Stadt daraufhin mit, sie sei „nach Prüfung der Ansicht, dass eine Haftpflicht Ihrerseits nicht gegeben sein dürfte“; sie sei „damit einverstanden, dass eine Einigung mit dem Geschädigten abgelehnt und Ersatz des Ihnen durch den Zusammenstoss entstandenen Schadens verlangt wird“.

Der Oberbürgermeister teilte dies entsprechend dann am 8. Mai 1923 Josef Krings mit und forderte die Zahlung des Betrages von 500.000 Mark für die Ausbesserung der beschädigten „Leiter“ an die Stadtkasse. Im September 1923 erfolgte schließlich die Meldung, dass Krings nunmehr bezahlt habe.

Quelle:

Stadtarchiv Aachen, Oberbürgermeisterregistratur 40-5 Bd. 19, fol. 177-190