Nach steigenden Coronazahlen wird Testzentrum wieder eröffnet

Die Zahl der Corona-Infektionen ist so hoch wie noch nie seit Beginn der Pandemie. Stadt und StädteRegion Aachen nehmen mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Montag, 2. November, ein Gemeinsames Abstrichzentrum (GAZ) in Betrieb. Das GAZ wird in einem speziell hergerichteten Bereich des Aachener Tivoli eingerichtet und ist von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Testkapazitäten werden dem jeweiligen Bedarf angepasst. Das erste Abstrichzentrum am Tivoli war Mitte Juni nach dem Abflauen der ersten großen Coronawelle geschlossen worden. Insgesamt wurden dort im Frühjahr 23.000 Menschen getestet.

Ein Teil des Zentrums wird von der Kassenärztlichen Vereinigung betrieben, der andere Teil vom Gesundheitsamt. Es werden Menschen mit und ohne Symptome getestet. Das Zentrum soll Arztpraxen von symptomatischen Patienten und aufwändigen Testungen entlasten.

Die Anmeldung /Terminbuchung ist ab sofort schon über das Online-Formular möglich. Im Formular wird auch der Grund für die gewünschte Testung abgefragt.

Hinweise und Informationen zum GAZ:
• Sämtliche Testfälle die in der RechtsVO vorgesehen sind, können im GAZ getestet werden.
• Symptomatische und asymptomatische Personen werden vor Ort sauber getrennt, eine Ansteckung ist nicht möglich.
• Auch Kontaktpersonen ersten Grades werden im Tivoli getestet. Diese allerdings bekommen ihren Termin NICHT über das Online-Formular, sondern direkt über das Gesundheitsamt, das ja jede Kontaktperson telefonisch informiert.

• Besucher mit Termin im Abstrichzentrum parken im Parkhaus hinter dem Fußballstadion. Es gibt ein kostenloses Auslassticket an der Anmeldung.
• Die Tests im GAZ sind kostenfrei.
• Auch nach der Eröffnung des GAZ sind die Hausärzte zur Testung berechtigt.
• Auch nach der Eröffnung des GAZ werden mobile Teams in den Heimen unterwegs sein.
• Die Krankenhäuser führen Tests bei der Aufnahme und bei Entlassung in ein Heim weiterhin selbst durch.
• Testwillige müssen über eine deutsche Krankenversicherung verfügen. Unter dieser Bedingung können auch Menschen mit Wohnsitz in B oder NL getestet werden.

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