Mit eingeschränktem Service ist die Stadtbibliothek seit dieser Woche wieder geöffnet. Die Medienausleihe und Medienrückgabe sind zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Durch eine Eingangskontrolle wird sichergestellt, dass sich nur 100 Menschen gleichzeitig in dem Haus in der Couvenstraße aufhalten. Leider sind ein freier Aufenthalt in der Bibliothek mit individuellem Lernen und Lesen sowie die Nutzung von Multimedia-PCs, Virtual Reality, Switch, Playstation, Billard, Kopierer, Readerprinter, Aufsichtsscanner, Digibars und Musizierräumen mit Flügel und Klavier aktuell noch nicht möglich.

Die Stadtteilbibliothek Haaren und die Stadtteilbibliothek Depot können seit dieser Woche ebenfalls zu den planmäßigen Öffnungszeiten besucht werden. Auch dort ist der Zugang entsprechend der Räumlichkeiten auf wenige Personen beschränkt.

Bitte beachten Sie beim Betreten der Stadtbibliothek Couvenstraße und der Stadtteilbibliotheken die Auflagen zur Hygiene und die Wahrung des Abstands von 1,5 bis 2 Metern.

Der Bücherbus Fabian fährt seine Haltestellen auch wieder planmäßig an, bietet aber bis auf weiteres jedoch nur einen eingeschränkten Service an: Der Bus darf nämlich zur Medienausleihe und Medienrückgabe nicht betreten werden. Eine spontane Medienrückgabe ist möglich; die Medienausleihe erfolgt jedoch nur nach vorheriger Bestellung der gewünschten Medien unter fabian.bibliothek@mail.aachen.de

Seit dem 1. April 2020 ist die neue Gebührenordnung in Kraft. Das bedeutet, die Ausleihgebühr in Höhe von 1,50 Euro und die bisherigen Einzelgebühren für CDs, DVDs, und Spiele sowie die Verlängerungsgebühr entfallen ab sofort. An die Stelle der bisherigen Gebühren tritt die Jahresgebühr in Höhe von 15 Euro. Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren, Inhaber eines Ehrenamtspasses oder eines Aachen-Passes sowie Personen, die BAföG beziehen, zahlen eine ermäßigte Jahresgebühr in Höhe von acht Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Die Gebühr für die Bestseller in Höhe von zwei Euro bleibt bestehen, ebenso die besonderen Nutzungsgebühren bei Überschreitung der Ausleihfrist und Sondergebühren – unter anderem für Fernleihen, Vorbestellungen und Ausdrucke.